Strategy & Transformation
Einführung der CSRD in Deutschland
Einführung der CSRD in Deutschland
Die CSRD trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft. Deutschland und die weiteren EU-Staaten müssen die CSRD innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten auf EU-Ebene in nationales Recht umsetzen.
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Die CSRD gilt
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ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024)
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ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSRD/NFRD unterliegen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
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Über 250 Mitarbeiter
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Über 50 Millionen Euro Umsatz
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Über 25 Millionen Euro Bilanzsumme
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ab dem 1. Januar 2026 für kapitalmarktorientierte KMU, mit Ausnahme der Kleinstunternehmen,
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sowie für kleine und nicht komplexe Institute und firmeneigene Versicherungs-/ Rückversicherungs-unternehmen. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllt:
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Über 350.000 Euro Bilanzsumme
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Über 700.000 Euro Umsatz
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Mindestens 10 Beschäftigte
Schätzungsweise sind damit in der EU rund 50.000 Unternehmen direkt betroffen, davon ca. 15.000 in Deutschland.
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Die CSRD gilt darüber hinaus
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ab dem 1. Januar 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten, wenn sie einen konsolidierten oder individuellen Jahresnettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro für jedes der letzten zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahre und eine qualifizierte EU-Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in der EU haben, die im vorangegangenen Steuerjahr einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro erzielt hat.
Neben den aufgeführten direkt betroffenen Unternehmen sind aber auch deren Zulieferer sowie Geschäftspartner mittelbar betroffen. Grund dafür ist, dass die direkt betroffenen Unternehmen ihrer gesetzlichen Berichterstattungspflicht nachkommen müssen und z.B. keine fehlenden Informationen entlang ihrer Lieferkette aufweisen dürfen. Angesichts dessen müssen sie ihre Zulieferer und Geschäftspartner auffordern, die benötigten Informationen zu erheben und zur Verfügung zu stellen. Folglich wird ein Großteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland indirekt von der CSRD betroffen sein.
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