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Der Omnibus ist unterwegs ...

EU-Omnibus-Paket: Vereinfachung mit Wirkung – Chance oder Rückschritt?

 

Mit dem im Februar 2025 vorgestellten Omnibus-Paket plant die Europäische Kommission umfassende Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen – ohne dabei die übergeordneten Ziele des europäischen Green Deal vollständig aus den Augen zu verlieren.

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Zentrale Änderungen im Überblick:

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1. CSRD – Weniger Unternehmen, weniger Aufwand

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  • Der Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll deutlich eingeschränkt werden: Statt wie bislang Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und 40 Mio. Euro Umsatz, sollen künftig nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz unter die Berichtspflicht fallen.

 

  • Börsennotierte KMU sollen nicht mehr verpflichtet sein, ESG-Daten offenzulegen.

 

  • Die verpflichtende Anwendung der Taxonomie-Berichterstattung wird für viele Unternehmen optional.

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  • Die sektorenspezifischen Berichtsstandards sollen gestrichen, die Wesentlichkeitsanalyse mit doppelter Materialität aber beibehalten werden.

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  • Die Erstanwendung der CSRD wird durch den sogenannten „Stop-the-Clock“-Mechanismusaufgeschoben – um bis zu zwei Jahre.

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2. Weitere Regulierungsbereiche

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  • Auch die Sorgfaltspflichten (CSDDD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und das COâ‚‚-Grenzausgleichssystem (CBAM) sollen vereinfacht und harmonisiert werden – etwa durch reduzierte Meldepflichten oder angepasste Schwellenwerte.

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Pro: Entlastung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten

Gerade für mittelständische Unternehmen kommt das Paket zur rechten Zeit: Fachkräftemangel, hohe Kosten, fehlende Datengrundlagen und technologische Hürden hatten die Umsetzung der CSRD in vielen Fällen zur Überforderung gemacht. Der neue Koalitionsvertrag in Deutschland unterstützt daher die EU-Initiative ausdrücklich und verspricht Rechts- und Planungssicherheit.

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Contra: Gefahr eines Rückschritts

Kritiker sehen die Reform als Rückschritt im Green Deal-Prozess. Expert:innen warnen vor einer Absenkung der Transparenzstandards, wachsender regulatorischer Unsicherheit und der Gefahr, dass Unternehmen aus der freiwilligen Verantwortung entlassen werden. Der Eindruck entsteht, Vorreiter würden bestraft, während Nachzügler profitieren.

 

Fazit: Weniger Pflicht – mehr Verantwortung

 

Auch wenn Unternehmen künftig nicht mehr gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet sind, bleibt Nachhaltigkeit ein strategischer Erfolgsfaktor. Wer bereits in ESG-Initiativen investiert hat, sichert sich Glaubwürdigkeit, Markenwert und die Gunst von Investoren. Denn: Die Erwartungshaltung von Kapitalmarkt, Konsumenten und Talenten bleibt hoch.

 

Gerade in Phasen regulatorischer Entlastung ist es umso wichtiger, Nachhaltigkeit nicht als Pflicht, sondern als Potenzial zu begreifen – und mutig weiterzugehen, wo andere vielleicht stehen bleiben.

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